Skip to main content

Begutachtungen nach EEG und KWKG (Biogas)

Biogasanlagen dienen der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. Das in diesen Anlagen erzeugte Biogas wird in Blockheizkraftwerken (BHKW) als Brennstoff eingesetzt und zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Biogasanlagen dienen der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. Das in diesen Anlagen erzeugte Biogas wird in Blockheizkraftwerken (BHKW) als Brennstoff eingesetzt und zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Gemäß dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien – EEG 2017 und den darin enthaltenen Verweisen auf frühere Versionen des EEG sind Biogasanlagenbetreiber verpflichtet, sich durch einen Umweltgutachter bestätigen zu lassen, dass sie die Anforderungen zum Erhalt verschiedener Einspeisevergütungen und Boni gemäß EEG erfüllen. BHKW können alternativ zu Biogas mit Biomethan über das öffentliche Erdgasnetz versorgt und befeuert werden. Das EEG sieht je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum eine feste Einspeisevergütung für den von diesen BHKW’s in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom vor.

Mit der Einführung des EEG 2012 wurde zudem die Möglichkeit ausgeweitet, den Strom aus Biogas oder Biomethan bedarfsgerecht und flexibel zu erzeugen und direkt am Strommarkt zu veräußern (Direktvermarktung). Zusätzlich zu den in der Direktvermarktung erzielten Stromerlösen kann eine Vergütung in Form einer Marktprämie ausgezahlt werden. Die Bereitstellung zusätzlicher Stromerzeugungskapazitäten, die das BHKW in die Lage versetzen, die Stromerzeugung flexibel nach dem Bedarf auf dem Strommarkt auszurichten, kann für direkt vermarkteten Strom aus diesen BHKW’s zusätzlich mit der Flexibilitätsprämie
belohnt werden.

Wir sind seit 2010 von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH – DAU als Umweltgutachterorganisation anerkannt und erstellen die erforderlichen Gutachten nach EEG.

Gutachten nach EEG 2014: Flexibilitätsprämie, Ermittlung der Stromkennzahl bei Anlagen > 2 MW gemäß AGfW-Merkblatt FW 308.

Gutachten nach EEG 2012: Einsatzstoffvergütungsklassen, Flexibilitätsprämie, Nachweis Gülleanteil, Nachweis KWK-Strommenge, Ermittlung der Stromkennzahl bei Anlagen > 2 MW gemäß AGfW-Merkblatt FW 308.

Gutachten nach EEG 2009: NawaRo-Bonus, Güllebonus, KWK-Bonus, Flexibilitätsprämie, Technologiebonus, Ermittlung der Stromkennzahl bei Anlagen > 2 MW gemäß AGfW-Merkblatt FW 308.