Anlagensicherheit
Der Gesetzgeber fordert für Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Störfall-Verordnung unterliegen, besondere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Durch die Verwendung gefährlicher Stoffe in Verbindung mit verfahrensbedingten Betriebszuständen kann ein besonderes Gefahrenpotential entstehen. Es kann zu Arbeitsunfällen, Betriebsstörungen oder gar zu Störfällen kommen, bei denen Personen, Gegenstände und die Umwelt zu Schaden kommen können. Wir informieren Sie darüber, welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, um einen Störfall zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anlage sicher(er) zu machen.
Im Beratungsschwerpunkt Anlagensicherheit bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen nach Störfall-Verordnung
- Erstellen von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen gemäß Störfall-Verordnung
- Erstellung von Sicherheitsberichten gemäß § 9 Störfall-Verordnung
- Erarbeiten von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gemäß § 10 Störfall-Verordnung
- Aufbau und Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Erstellen von Sicherheits- und Risikoanalysen (z. B. mittels PAAG-Verfahren)
- Untersuchung von Störfallszenarien und Störfallauswirkungen
- Sicherheitstechnische Begutachtungen
- Prüfung und Begutachtungen durch bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Stellung von externen Störfallbeauftragten