Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir sind Ihr Partner bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen. Mit professionellem Know-how helfen wir Ihnen Unfällen und Erkrankungen in Ihrem Unternehmen vorzubeugen.
Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs. Die Reduzierung der Zahl von Arbeitsunfällen, unproduktiven Stillständen und Ausfallzeiten sind Ihr Ziel. Unsere engagierten MitarbeiterInnen mit langjähriger und stets aktualisierter Fachkompetenz unterstützen Sie dabei. Dadurch helfen wir Ihnen Kosten zu sparen und minimieren Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung und Umsetzung Ihrer unternehmerischen Pflichten resultierend aus
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- Biostoffverordnung (BioStoffV),
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV),
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),
- BGV B11/ BGR B11 Elektromagnetische Felder,
- berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen nach § 14 der 42. BImSchV durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Stellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) gemäß der Baustellenverordnung und nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30 Anlage B und C
- Stellung von betrieblichen Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111.
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
- Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Übernahme der Aufgaben nach § 6 ASiG sowie der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV V2
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 30 StrlSchV (Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3 und S 2.1)
- Mitwirkung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen und Unterstützung bei der Festlegung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von geeigneten Schutzmaßnahmen
- Durchführung von innerbetrieblichen Schulungen (Seminaren und Workshops) sowie Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
- Aus- und Fortbildungen zum Führen von Flurförderzeugen
- Aus- und Fortbildungen zur Befähigung zur ordnungsgemäßen Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Beratung und Erstellung von Gutachten zur Ergonomie
- Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Beratung zum organisatorischen Brandschutz
- Erstellung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen wie z. B. Betriebsanweisungen
- Erstellung von betrieblichen Notfallunterlagen wie z. B. Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601, Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Alarm-, Einsatz- und Gefahrenabwehrplänen, Laufkarten für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675, Alarm- und Ausrückeordnungen, Bedarfs- und Entwicklungspläne für Feuerwehren und Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A - C
- Beratung bei Ausstattung Ihrer Arbeitsstätte mit Feuerlöschern
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Messung und Beurteilung von Lärm an Arbeitsplätzen zur Ermittlung der Lärmeinwirkung auf den Mitarbeiter
- Messung und Beurteilung von Hand-/ Arm- und Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen zur Ermittlung der Vibrationseinwirkung auf den Mitarbeiter
- Messung und Beurteilung niederfrequenter elektromagnetischer Felder an Arbeitsplätzen zur Ermittlung der Einwirkung von EM-Feldern auf den Mitarbeiter
- Aufbau und Einführung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, z.B. nach OHSAS 18001 und DIN ISO 45001