Die Bundesregierung hat mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung der deutschen BioSt-NachV im Bundesgesetzblatt die Ausnahmeregelung für die Erstzertifizierungen um ein halbes Jahr auf den 31.12.2022 verlängert.
Den Wirtschaftsbeteiligten, die in Deutschland gemäß BioSt-NachV zukünftig einen Nachhaltigkeitsnachweis für den Bezug der Einspeisevergütung im EEG benötigen, wird es durch die Verlängerung ermöglicht, auch nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist am 30. Juni 2022 das erforderliche Zertifikat zu erhalten, ohne den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren.
Voraussetzung hierfür ist die bestätigte Eigenerklärung gegenüber der BLE, sich zwar bereits einem anerkannten Zertifizierungssystem angeschlossen zu haben, das Audit aber aus Kapazitätsgründen seitens der beauftragten Zertifizierungsstelle noch nicht stattfinden konnte.
Wir empfehlen allen betroffenen Wirtschaftsbeteiligten, sich dennoch so bald wie möglich um die Auditierung zu bemühen, um rechtzeitig zum Stichtag vorbereitet zu sein.
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Alexandra Haindl
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