Von der KfW-Bank wird ein neues Produkt zur Förderung von klimafreundlichen Aktivitäten in an Anlehnung an die EU-Taxonomie angeboten. Gefördert werden dabei in- und ausländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Angeboten werden Förderkredite ab 1,03 % effektivem Jahreszins und Kreditbeträge bis zu 25 Millionen Euro. Aktuell profitieren Antragssteller von einem Klimazuschuss von bis zu 6 % der Darlehenssumme.
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierung bestehender Anlagen zur Erreichung der Förderkriterien:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z.B.
- Herstellung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und deren Schlüsselkomponenten;
- Herstellung von emissionsarmen Fahrzeugen und deren Schlüsselkomponenten;
- Herstellung von energieeffizienten Bauteilen und Anlagentechniken für Gebäude sowie für Haushaltsgeräte (z.B. Fenster, Türen, Dach, Gebäudedämmung, Waschmaschine, Geschirrspüler etc.);
- Herstellung von CO2-armen Technologien und Produkten einschließlich Schlüsselkomponenten, deren Einsatz im Vergleich zum Marktstandard zu substanziellen Treibhausgasminderungen führt (Nachweis über CO2-Fußabdruck nach DIN EN ISO 14067:2019);
- Klimafreundliche Produktionsverfahren
- Herstellung von Zementklinkern
- Herstellung von Aluminium
- Herstellung von Eisen und Stahl
- Herstellung von Wasserstoff
- Herstellung verschiedener anorganischer Basischemikalien
- Herstellung verschiedener organischer Basischemikalien
- Herstellung von Ammoniak und Salpetersäure
- Herstellung von Kunststoffen in Primärform
- Für das jeweilige Produktionsverfahren ist nachzuweisen, dass definierte Benchmark-Werte zu CO2-Emissionen nicht überschritten werden.
- Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
- Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
- Verteilnetze Abwärmenutzung und Fernwärme/-kälte
- Energiespeicher
- Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
- Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
- Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung
- Abwasserbehandlung
- Anaerobe Vergärung von Klärschlamm
- Getrennte Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Abfällen
- Anaerobe Vergärung
- Kompostierung von Bioabfällen
- Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
- Erfassung und Nutzung von Deponiegasen
- Kohlenstoffdioxid Transport/Speicherung
- Nachhaltige Mobilität
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW:
Insofern in der Beschreibung des Förderprogramms von Sachverständigen gesprochen wird, sind damit BAFA-gelistete Energieberater, die für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen sind, assoziierte Sachverständige akkreditierter Stellen nach EU 600/2012 bzw. DIN EN ISO 14065 für die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten sowie Gutachter und/ oder Auditoren, die zur Prüfung von Energie- und/ oder Umweltmanagementsystemen und/ oder zur Erstellung und Prüfung von CO2-Fußabdruck-Analysen berechtigt sind, gemeint. Die aufgeführten Qualifikationen sind bei uns vorhanden, so dass wir Sie bei Ihrem Vorhaben diesbezüglich unterstützen können.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Matthias Schäfer zur Verfügung (matthias.schaefer(at)proterra-umwelt.de; 0 68 97 / 506-226).